Tag Archives: Fremdkapital
Passiva
Der Begriff kommt Beispielsweise im Bilanzwesen vor und beschreibt dort die sog. Bilanzseite, die die finanzielle Situation eines Unternehmens wieder spiegelt (Eigen- und Fremdkapital). Diese Bilanzseite wird auch als Mittelherkunft bezeichnet. Angesiedelt sind dort das Eigenkapital mit folgenden Positionen: gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklage, gesetzliche Rücklage, Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen, satzungsmäßige Rücklagen, andere Gewinnrücklagen, Gewinn- oder Verlustvortrag, Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag. Ausgewiesen wird hier auch der Punkt Rückstellungen (für Pensionen, Steuern oder andere Verpflichtungen) sowie die Verbindlichkeiten (Anleihen, Verbindlichkeiten gg. Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen, Leistungen und Bestellungen, Finanzamt, andere Unternehmen). Dazu kommen die sog. Rechnungsabgrenzungsposten bzw. die passive latente Steuer.
Leverage-Effekt
Auf den Leverage-Effekt zielt man häufig bei der Unternehmensfinanzierung ab. Man will durch zusätzliche Kredite die Eigenkapitalrendite im Unternehmen steigern. Zwar verringert sich durch den höheren Anteil an Fremdkapital die Eigenkapitalquote. Liegt der Zinssatz für das neu aufgenommene Fremdkapital jedoch unterhalb der Gesamtkapitalrentabilität, wird dadurch die Eigenkapitalrentabiliät im Unternehme
Dies wird von Unternehmen jedoch gerne in Kauf genommen, wenn der Zinssatz für das neu aufgenommene Fremdkapital unterhalb der Gesamtkapitalrentabilität liegt und sich dadurch die Eigenkapitalrentabilität erhöht.
Die Berechnungsformel des Leverage-Effekts lautet wie folgt:
Eigenkapitalrendite = Gesamtkapitalrendite + Verschuldungsgrad x (Gesamtkapitalrendite – Fremdkapitalzins)
Nebenrechnung: Verschuldungsgrad = Fremdkapital / Eigenkapital






